0621 - 2 9999 46
Otto-Beck-Str. 10 | 68165 Mannheim
m.wezel@immobilien-wezel.de

AGB

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und/ oder Zwischenvermietung bzw. Verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen der Verkäufer, der Vermieter oder sonstigen Auskunftsbefugten basieren.

 

  1. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber ( Interessenten ) bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision (auch Maklercourtage genannt), die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.

 

  1. Die am 23.12.2020 in Kraft tretende Neuregelung der Maklerprovision nach § 656a – § 656 d BGB beinhaltet beim Verkauf / Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher im Sinne des BGB, dass der Makler nur entgeltlich tätig werden kann, wenn der Verkäufer und der Käufer zu gleichen Anteilen die Maklerprovision bezahlen. 

 

  1. Die jeweilige Provisionshöhe (Vermittlung oder Nachweis) ist auf den Exposés bzw. auf unseren Fragebögen nochmals angegeben.

 

  1. Übersicht der zu zahlenden Provision bei Vermittlung oder Nachweis:
    1. Bei Wohnraumvermietung nach dem Bestellerprinzip (Haus/ Wohnung), leer oder möbliert, beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 2 Nettomieten (Kaltmiete) + 19% Mwst. = 2,38 Monatsmieten Kalt.
    2. Bei gewerblicher Vermietung (Büro-/ Kanzlei-/Praxis-/ Einzelhandelsflächen/ Lagerräume/ usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 3 Monatsmieten (Kalt) + 19% MwSt. = 3,57 Monatskaltmieten.
    3. Bei Kaufobjekten (Mehrfamilienhäuser/ Gewerbeobjekte/ Grundstück usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 4% aus dem Kaufpreis (oder mehr) zzgl. der ges. MwSt. 
    4. Bei Kaufobjekten (Eigentumswohnungen / Einfamilienhäuser) gilt bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 4 % vom notariell beurkundeten Kaufpreis, zzgl. der gesetzlichen MwSt., sofern der Käufer nicht als Verbraucher im Sinne des BGB einzustufen ist, sondern gewerblicher Käufer ist.
    5. Abweichungen der Provisionen sind in den jeweiligen Exposés vermerkt.

 

  1. Die Maklercourtage ( Provision ) gilt als verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot besteht, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

 

  1. Die Übergabe von Informationen oder der Nachweis eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

 

  1. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag später rückgängig gemacht wird. Gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

 

  1. Für die Entstehung des Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.

 

  1. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch hierdurch ein Provisionsanspruch.

 

  1. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.

 

  1. Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein ist dies unverzüglich dem Makler unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsangelegenheit dem Auftraggeber (Interessenten) anderweitig angeboten ist gegenüber der Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Auftraggeber (Interessent) von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes eigenständig überzeugen.

 

  1. Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den anderen vertragsteil bleibt vorbehalten.

 

  1. Erfüllung und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Firmensitz des Maklers.

 

 

Sehr geehrter Interessent,

Sie haben uns beauftragt, Ihnen zu den üblichen Konditionen eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete nachzuweisen. Im Erfolgsfall erheben wir dafür eine Käuferprovision in Höhe von 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt. (Abweichungen sind im Exposé vermerkt), bei Vermietungen 2,38 Nettomieten inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Der Gesetzgeber hat Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Sie erhalten deshalb im Anhang die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung zu Ihrer Kenntnis.

Falls Sie von uns kurzfristig und vor Ablauf der Widerrufsfrist ein Exposé mit den Angebotsdetails erhalten möchten, oder gleich eine Besichtigung der Immobilie wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit (auf dem gleichen Vordruck) unterschrieben an uns zurück. Unmittelbar nach Eingang Ihrer Erklärung können wir für Sie tätig werden.

Für Ihr Verständnis bei der Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben bedanken wir uns und freuen uns weiterhin Ihnen passende Immobilien anbieten zu können.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel. 0621 – 2 9999 46 zur Verfügung.

 

 

 

Geldwäschegesetz:

Als Immobilienunternehmen ist Wezel Immobilien GmbH

nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Wezel Immobilien GmbH, Otto- Beck- Straße 10, 68165 Mannheim, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Wezel Immobilien GmbH, Otto- Beck- Straße 10, 68165 Mannheim

Fax: + 0621- 2 9999 57,   email: m.wezel@immobilien-wezel.de.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienst-Leistungen (Tätigkeit als Makler) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Maklertätigkeit) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen (Maklertätigkeit) entspricht.

Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit

Ich/wir haben die vorstehende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und verlange/n ausdrücklich, dass die Wezel Immobilien GmbH auf der Basis des abgeschlossenen Maklervertrags vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist mit ihrer Maklertätigkeit beginnt. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Wezel Immobilien GmbH mein/unser Widerrufsrecht verliere/n.

 

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen:

 

Name/ Vorname/ Anschrift:   ____________________________________________________________________

                                             

                                                                   ____________________________________________________________________

 

                                                                   ____________________________________________________________________

 

 

 

Ort/ Datum:                                                    ________________________________     

                                                                                                               (rechtsverbindliche Unterschrift/en)

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und/ oder Zwischenvermietung bzw. Verpachtung bleiben vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen der Verkäufer, der Vermieter oder sonstigen Auskunftsbefugten basieren.

 

  1. Angebote uns sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber ( Interessenten ) bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision (auch Maklercourtage genannt), die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.

 

  1. Die am 23.12.2020 in Kraft tretende Neuregelung der Maklerprovision nach § 656a – § 656 d BGB beinhaltet beim Verkauf / Kauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an Verbraucher im Sinne des BGB, dass der Makler nur entgeltlich tätig werden kann, wenn der Verkäufer und der Käufer zu gleichen Anteilen die Maklerprovision bezahlen. 

 

  1. Die jeweilige Provisionshöhe (Vermittlung oder Nachweis) ist auf den Exposés bzw. auf unseren Fragebögen nochmals angegeben.

 

  1. Übersicht der zu zahlenden Provision bei Vermittlung oder Nachweis:
    1. Bei Wohnraumvermietung nach dem Bestellerprinzip (Haus/ Wohnung), leer oder möbliert, beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 2 Nettomieten (Kaltmiete) + 19% Mwst. = 2,38 Monatsmieten Kalt.
    2. Bei gewerblicher Vermietung (Büro-/ Kanzlei-/Praxis-/ Einzelhandelsflächen/ Lagerräume/ usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 3 Monatsmieten (Kalt) + 19% MwSt. = 3,57 Monatskaltmieten.
    3. Bei Kaufobjekten (Mehrfamilienhäuser/ Gewerbeobjekte/ Grundstück usw.) beanspruchen wir bei Vertragsabschluss eine Provision in Höhe von 4% aus dem Kaufpreis (oder mehr) zzgl. der ges. MwSt. (Abweichungen der Provisionen sind in den jeweiligen Exposés vermerkt).

 

  1. Die Maklercourtage ( Provision ) gilt als verdient und zur Zahlung fällig bei Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäftes, das im Zusammenhang mit dem Angebot besteht, entsteht ebenfalls ein Provisionsanspruch.

 

  1. Die Übergabe von Informationen oder der Nachweis eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

 

  1. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag später Rückgängig gemacht wird. Gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Kauf- oder Mietvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

 

  1. Für die Entstehung des Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis.

 

  1. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch hierdurch ein Provisionsanspruch.

 

  1. Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt.

 

  1. Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein ist dies unverzüglich dem Makler unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsangelegenheit dem Auftraggeber (Interessenten) anderweitig angeboten ist gegenüber der Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.

 

  1. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Auftraggeber (Interessent) von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes eigenständig überzeugen.

 

  1. Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den anderen vertragsteil bleibt vorbehalten.

 

  1. Erfüllung und Gerichtsstand ist, soweit nicht anders gesetzlich geregelt, der Firmensitz des Maklers.

 

 

Sehr geehrter Interessent,

Sie haben uns beauftragt, Ihnen zu den üblichen Konditionen eine Immobilie zum Kauf oder zur Miete nachzuweisen. Im Erfolgsfall erheben wir dafür eine Käuferprovision in Höhe von 4,76 % inkl. gesetzl. MwSt. (Abweichungen sind im Exposé vermerkt), bei Vermietungen 2,38 Nettomieten inkl. der gesetzlichen MwSt.

 

Am 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie in Kraft. Der Gesetzgeber hat Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, diesen Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Sie erhalten deshalb im Anhang die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung zu Ihrer Kenntnis.

Falls Sie von uns kurzfristig und vor Ablauf der Widerrufsfrist ein Exposé mit den Angebotsdetails erhalten möchten, oder gleich eine Besichtigung der Immobilie wünschen, senden Sie uns bitte Ihre Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit (auf dem gleichen Vordruck) unterschrieben an uns zurück. Unmittelbar nach Eingang Ihrer Erklärung können wir für Sie tätig werden.

Für Ihr Verständnis bei der Beachtung dieser gesetzlichen Vorgaben bedanken wir uns und freuen uns weiterhin Ihnen passende Immobilien anbieten zu können.

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Tel. 0621 – 2 9999 46 zur Verfügung.

 

 

 

Geldwäschegesetz:

Als Immobilienunternehmen ist Wezel Immobilien GmbH

nach § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

 

Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Wezel Immobilien GmbH, Otto- Beck- Straße 10, 68165 Mannheim, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Der Widerruf ist zu richten an:

Wezel Immobilien GmbH, Otto- Beck- Straße 10, 68165 Mannheim

Fax: + 0621- 2 9999 57,   email: m.wezel@immobilien-wezel.de.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tage ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienst-Leistungen (Tätigkeit als Makler) während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit-punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen (Maklertätigkeit) im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen (Maklertätigkeit) entspricht.

Einwilligung zur sofortigen Tätigkeit

Ich/wir haben die vorstehende Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und verlange/n ausdrücklich, dass die Wezel Immobilien GmbH auf der Basis des abgeschlossenen Maklervertrags vor Ende der 14-tägigen Widerrufsfrist mit ihrer Maklertätigkeit beginnt. Mir/uns ist bekannt, dass ich/wir bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Wezel Immobilien GmbH mein/unser Widerrufsrecht verliere/n.

 

Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen:

 

Name/ Vorname/ Anschrift:   ____________________________________________________________________

                                             

                                                                   ____________________________________________________________________

 

                                                                   ____________________________________________________________________

 

 

 

Ort/ Datum:                                                    ________________________________     

                                                                                                               (rechtsverbindliche Unterschrift/en)

 

Ihr Ansprechpartner

Michael Wezel
Immobilien Dipl. Fachwirt

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